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Politik
Die Landkreise sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze durch die Organe in eigener Verantwortung verwalten.

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Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Kreistagsmitglieder sind die Kreistagsabgeordneten. Beim Landkreis Holzminden sind dies 42 Kreistagsabgeordnete sowie der Landrat.

Die 42 Mitglieder des Kreistages (Kreistagsabgeordnete) werden von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Mit ihr wählt er den Vertreter seines Wahlkreises und gleichzeitig die Reserveliste der Partei. Die Sitze im Kreistag werden entsprechend dem Stimmenanteil der Parteien verteilt; die in den Wahlbezirken errungenen Direktmandate werden darauf angerechnet.






Kreistag


Der Kreistag ist u. a. zuständig für Grundsatzbeschlüsse, den Beschluss von Satzungen, die Verabschiedung des Haushaltes und die Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben. Die / Der Vorsitzende führt die Bezeichnung Kreistagsvorsitzende.
Neben dem Kreistag als Hauptorgan gibt es noch zwei weitere Organe des Landkreises:

  • den Kreisausschuss
  • und den Hauptamtlichen Landrat
Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und Mitgliedern des Kreistages. Wie bei allen drei Organen sind die Zuständigkeiten und Aufgaben in der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) geregelt.

Die Einwohnereinnen und Einwohner des Landkreises Holzminden wählten am 4. Juli 2004 in der Stichwahl (2. Wahlgang) den ersten Hauptamtlichen Landrat des Landkreises Holzminden. Der vormals ehrenamtliche Landrat Walter Waske wurde mit 58,8 % der Stimmen am 4. Juli 2004 zum ersten hauptamtlichen Landrat gewählt. Dieser vereint die o.a. repräsentativen Aufgaben des vormals ehrenamtlichen Landrats und die Aufgaben des Oberkreisdirektors als Chef der Verwaltung. Der hauptamtliche Landrat gehört kraft Amtes mit vollem Stimmrecht dem Kreistag. Stellvertretung des hauptamtlichen Landrates[/link] in der Verwaltung wird weiterhin durch den leitenden Kreisverwaltungsdirektor Rainer Becker wahrgenommen. Im Hinblick auf die repräsentative Vertretung hat der Kreistag drei stellvertretende Landräte aus der Mitte des Kreisausschusses gewählt, die jedoch nur ehrenamlich tätig sind.

Während der Kreistag am 10.09.2006 neugewählt wurde, dauert die erste Amtszeit des Hauptamtlichen Landrates gem. § 55 Abs. 3 Nr. 3 Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) bis 2011 - also die restliche und die folgende Legislaturperiode (bis 2011).

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